Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

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    1. Maßgebliche Bedingungen und Anwendungsbereich
      1. Für sämtliche Lieferungen von Hydrosight (im folgenden auch "der Verkäufer") gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Werden für bestimmte Bestellungen besondere Vereinbarungen individuell getroffen, so gelten diese Bedingungen nachrangig und ergänzend.
      2. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit vom Verkäufer explizit schriftlich anerkannt.
    2. Angebote
      1. Alle Angebote des Verkäufers sind kostenlos und werden freibleibend abgegeben, soweit das Angebot nicht ausdrücklich von dem Verkäufer als bindend bezeichnet ist.
      2. Bei Angeboten sind alle Angaben nur vorläufig und können von späteren Angaben abweichen.
      3. Installationsangebote basieren auf allgemeinen Annahmen, die zu einer Berechnung führen, wie viele Arbeitsstunden und Material eingesetzt werden. Abhängig von den gegebenen Informationen (z.B. ob der Verkäufer den Standort vorher besichtigt hat oder nicht) können diese Annahmen weit gefasst sein und können korrigiert werden, sobald die Bedingungen während der Durchführung des Projekts eingehender geprüft wurden. Der Kunde wird konsultiert, wenn absehbar ist, dass der Aufwand um mehr als 10% steigen wird.
    3. Auskünfte, Beratungen, Unterlagen und Nutzungsrecht
      1. Hydrosight-Zeichnungen und Berechnungen, inclusive maximal einer Revision, sind im Angebotspreis inbegriffen.
      2. Auskünfte und Beratungen hinsichtlich der Gewerke des Verkäufers erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Verkäufers.
      3. Eine Bauphysik ist nicht Teil der Dienste von Hydrosight, soweit das nicht explizit anders vereinbart wird. Zu dieser Bauphysik gehören u.a.:
        • die Dimensionieren tragender (Stahlbeton-)Wände
        • Wärmedämmung und Kondensatbildung.
      4. Explizit zu den Diensten von Hydrosight gehört die Berechnung der Schaugläser und ihrer Stärken. Die Berechnung erfolgt mit konservativen Nährungswerten.
      5. Sämtliche Unterlagen und Gegenstände, wie z.B. Zeichnungen und Berechnungen, die der Verkäufer dem Kunden im Zusammenhang mit den Angeboten der Verkäufer zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum des Verkäufers. An diesen Unterlagen und Gegenständen stehen dem Verkäufer die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde ist nicht befugt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen Dritten zur Kenntnis zu geben. Die Bestimmungen dieser Klausel sind ungeachtet der endgültigen Erfüllung des Vertrages weiterhin anzuwenden.
      6. Der Verkäufer behält sich Veränderungen der technischen Angaben/ Spezifikationen des Vertrages vor, sofern dadurch die Qualität der gelieferten Güter oder Gegenstände nicht beeinträchtigt wird.
      7. Vertraulichkeit: Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des vom Hydrosight zu erbringenden Werkes sind Hydrosight erlaubt.
    4. Abschluss und Inhalt des Liefervertrages (Kaufvertrag, wenn nicht anderweitig spezifiziert)
      1. Ein Liefervertrag kommt zustande, wenn Hydrosight eine Auftragsbestätigung (AB) an den Kunden schickt. Ein Kauf- oder Werkvertrag ist optional.
      2. Für nicht-gewerblicher Kunden / Privatkunden, die NICHT Unternehmer nach §14BGB sind: Der Kunde ist sich bewußt, dass die Waren und Dienstleistungen den technischen Sachverstand dritter benötigt. Zu diesem Zweck bestimmt er unaufgefordert die nötigen Verantwortlichen (z.B. Architekt, Generalunternehmer, Schwimmbadbauer o.ä.). Im Auftrag des Kunden sorgen diese Parteien für den erfolgreichen Ablauf. Anders als beim konventionellen Privatkauf sind Unkenntnis und fehlender Sachverstand damit kein Grund für kundenseitige Ansprüche.
      3. Business Email Fraud / Compromise: Es ist die Aufgabe des Kunden, sorgfältig jede Rechnung zu überprüfen.
        • Rechnungen werden i.d.R. per Email als PDF-Anhang geschickt. Bitte überprüfen Sie genaustens den Absender der Email. Dieser lautet: mm@hydrosight.com. Die Email wird ausschließlich vom Geschäftsführer Moritz Meinesz verschickt.
        • Versichern Sie sich im Zweifel telefonisch über die Email. Rufen Sie dazu unser Büro an: +49 2822 60 250 901
        • Die einzige gültige Kontoverbindung der Firma Hydrosight ist bei der Volksbank Emmerich-Rees in Deutschland. Überweisen Sie nie an andere Konten.
      4. Alle Angaben zu Gewerken, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften des Verkäufers enthaltenen Abbildungen, geben nur Annäherungswerte wieder (z.B. Gewicht des Fenster). Ausgenommen sind die Angaben die explizit für den Gebrauch des Gewerkes notwendig sind (z.B. Maß des Fensters).
      5. Acrylglas-Fenster haben keine CE-Zertiffizierung
      6. Das Material Acryl ist als Bauprodukt nicht bauaufsichtlich eingeführt. Nur der Prüfstatiker kann bestimmten, ob eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nötig ist oder ob ein einfacher Nachweis reicht. Dies liegt in seinem Ermessen.
        1. Soll kein ZiE Nachweis erbracht werden, hält Hydrosight sich an interne Richtwerte, die Hydrosight zusammen mit Herstellern und Statikern erarbeitet hat. Die Berechnung wird anhand eigener Software erstellt.
        2. Bei öffentlichen Gebäuden, Anwendungen, in der Materialversagen zu Todesfolge führen kann, und in der Schifffahrt gelten verschärfte Bedingungen. Die Berechnung, inclusive Spannungs- und Dehnungsnachweis, wird dann durch einen externen Statiker ausgeführt. Dies kann als Grundlage für eine bauaufsichtliche Zugelassung dienen. Die Kosten für den Statiker übernimmt der Kunde, auch wenn dies nicht explizit ausgewisen wurde.
        3. Außerdem beinhaltet die ZiE u.a. eine gutachterliche Stellungnahme durch eines der akkreditierten Prüfer im Bereich Kunststoffe. Die Kosten für die ZiE trägt der Bauherr. Soweit nicht anderweitig erwähnt ist die ZiE nicht Teil des Angebotes von Hydrosight.
      7. Das Hauptkriterium für die Dimensionierung des/der Fenster ist die jeweilige Tragfähigkeit. Die Durchbiegung der Fensterscheibe ist dann ein Kriterium wenn die Tragfähigikeit des Fensters beeinträchtigt ist. Mehr Informationen auch im Dokument Hydrosight Technische Daten.
      8. Nur in Fällen, in denen Verbundsicherheitsglas (VSG) verbaut wird: Produktions- und Bruchrisiko jederzeit zu Lasten des Kunden
    5. Lieferung, Termine, Fristen
      1. Der Verkäufer teilt dem Kunden den Liefertermin mit.
      2. Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat Hydrosight dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.
      3. Erst mit Ablauf einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Nachfrist gerät der Verkäufer in Verzug.
      4. Der Verkäufer ist nur dann verpflichtet die Lieferfrist oder den Liefertermin einzuhalten, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Verkäufer rechtzeitig erfüllt, sei es hinsichtlich Zahlung, Lieferung von Bauunterlagen oder –plänen oder hinsichtlich sonstiger Verpflichtungen des Kunden. Die Lieferfrist oder der Liefertermin verlängern bzw. verschieben sich um den Zeitraum, den der Kunde in Verzug ist. Die Rechte des Verkäufers aufgrund des Verzugs des Kunden bleiben unberührt.
      5. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit der Lieferung ist der Verzugsschaden begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jeden Kalendertag, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-) Lieferung. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verkäufer den Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Das Recht des Kunden, nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten bleibt hiervon unberührt.
      6. Sollte die Lieferung oder Leistung von der Erteilung einer behördlichen Ausfuhrgenehmigung oder von einer anderen behördlichen Genehmigung abhängig sein, und sollte eine solche Genehmigung aus Gründen, für die der Verkäufer nicht einzustehen hat nicht gewährt oder später widerrufen werden, wird der jeweilige Vertrag gekündigt. In diesem Fall wird der Verkäufer von seinen Vertragspflichten frei und kann den vereinbarten Vertragspreis, abzüglich aller aufgrund der vorzeitigen Kündigung ersparten Kosten einfordern. Alternativ zur Kündigung können auch die Mehrkosten, die durch die Genehmigung entstehen, von Hydrosight in Rechnung gestellt werden und die Erfüllung des Vertrags fortgesetzt werden.
      7. Der Vertrag kann durch Hydrosight im Falle von schwerer Krankheit, Todesfall oder höherer Gewalt als letztes Mittel der Wahl aufgelöst werden.
    6. Gefahrübergang
      1. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden zu den im Angebot vereinbarten INCOTERMS. Die Gefahr geht in dem Fall auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist (Incoterm CPT). Gefahrenübergang am Ort der Auslieferung kann jedoch dazu gebucht werden (Incoterm DAP).
      2. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden.
      3. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Der Verkäufer ist berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder den tatsächlichen Kosten zu berechnen.
      4. Hat Hydrosight die Montage oder den Einbau übernommen, so geht Gefahr der Beschädigung mit der Beendigung der Montage auf den Kunden über.
    7. Abnahme
      1. Wann/Zeit: Die Ware gilt als abgenommen,
        • wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort gestellt wurde
        • wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn (10) Tagen nach seiner Entdeckung
        • soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach vertragsgemäßem Wassertest ("Hydrotest"). Sollte der Kunde die Ware, die sich auf seinem Betriebsgelände befindet, innerhalb von 14 Tagen nicht abnehmen oder den Probebetrieb nicht wie vereinbart innerhalb von 14 Tagen ausführen, so geht, wenn nicht anders vereinbart, die Gefahr nach Ablauf dieser Frist auf den Kunden über.
        • nach Bezahlung der Schlussrechnung im Anschluss an eine Lieferung oder Installation
        • mit Beginn der Nutzung der Ware und/oder deren offiziellen Betrieb
      2. Wer? Wie?
        • Zur Abnahme darf das Fenster nicht einer ungeeigneten Umgebung ausgesetzt werden. Die Schutzfolie kann erst nach Beendigung aller Bauarbeiten entfernt werden. Bei Zuwiderhandlung fällt jegliche Verantwortung an den Kunden.
        • Mängelrügen stets schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels.
        • Mängelrügen sind unmittelbar an Hydrosight und zwar direkt an das Büro in Emmerich zu richten.
        • Transportschäden sind dem zusätzlich dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
      3. Kosten
        • Abnahmeprüfung in Gegenwart von Hydrosight findet nur statt, wenn der Kunde und der Verkäufer dies ausdrücklich vertraglich vereinbart haben.
        • Die Kosten der Abnahme und der Abnahmeprüfung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abnahmekosten für Material und Arbeitszeit nach den jeweils gültigen Preisen zu berechnen.
        • Verzögert sich die Abnahmeprüfung aus von dem Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen, so gehen etwaige dadurch entstehende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
    8. Preise/ Zahlung
      1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Mit erfolglosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
      2. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnet der Verkäufer Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird
      3. Zusätzliche Kosten des Verkäufers, die nicht in den angebotenen Leistungen vorgesehen waren, werden nach Absprache mit dem Kunden durch Hydrosight extra in Rechnung gestellt.
        • Als Grundlage für die Kostenkalkulation dient das Hydrosight-Dokument "Fees and Charges".
        • Hydrosight sollte den Kunden auf die gesondert anfallenden Kosten hinweisen.
        • Typischerweise fallen zusätzliche Kosten an, wenn die Anforderungen an das Gewerk mehrfach geändert werden, so dass außer der kaufmännischen auch ein ingeneurtechnischer Mehraufwand vorhanden ist.
      4. Verhindert der Kunde ganz oder teilweise seine Verpflichtungen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, zahlt der Kunde den anteiligen Vertragspreis für die bis dahin von dem Verkäufer erbrachten Lieferungen und Leistungen.
      5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des Verkäufers um Gegenforderungen zu kürzen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass die Gegenforderungen oder das Zurückhaltungsrecht von dem Verkäufer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
    9. Eigentumsvorbehalt
      1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Kunde sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen beglichen hat (Vorbehaltsware). Bei teilweiser Bezahlung (z.B. Anzahlung) ist der Käufer anteilig Eigentümer in dem Maße in dem er bereits bezahlt hat.
      2. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit dem Verkäufer nicht oder werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so kann der Verkäufer von diesem Vertrag zurücktreten.
    10. Gewährleistung, Haftung
      1. Länge der Gewährleistung laut Hydrosight Dokument "Garantie".
      2. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet Hydrosight Nacherfüllung. Hydrosight obliegt die Entscheidung ob nach gebessert wird oder Ersatz geliefert wird.
      3. Schlägt die Nacherfüllung im dritten Versuch fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises, oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
      4. Ausnahmen und Einschränkungen
        1. Die Benutzung der der Produkte von Hydrosight erfolgt unter Einhaltung des Dokuments "Hydrosight Pflegeanleitung".
        2. Ob Hydrosight für Folgeschäden ("consequential damage") haftbar ist wird in der Allianz Produkthaftpflicht von Hydrosight geregelt.
        3. Es gilt ein Haftungsausschluss für Baurechtliche Forderungen einer Zulassung (Zustimmung) im Einzelfall (ZiE)
        4. Der Verkäufer ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Mängel durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Dies gilt z.B wenn Hydrosight-Produkte:
          • verändert wurden.
          • unsachgemäß behandelt wurden.
          • eigenmächtig repariert wurden.
        5. Hydrosight ist zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn der Kunde den Anteil des Vertragspreises, der den von dem Verkäufer gelieferten mangelfreien Waren entspricht, gezahlt hat.
        6. Grobe Fahrlässigkeit: Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis, oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haftet Hydrosight nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck wesentlich gefährdet wird. Hydrosight haftet in jedem Fall nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen, die der Kunde an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet. Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Hydrosight für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
    11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
      • Anwendung der Gesetzeslage nach VOB oder BGB nach Entscheid Hydrosight
      • Handelt es sich bei den Leistungen um ein eigenständiges Werk, so obliegt es Hydrosight, die Gewährleistungsrechte nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auszulegen (BGB §631 "Werkvertrag").
      • Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, keine Anwendung.
      • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist nach Wahl des Verkäufers Emmerich am Rhein oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich Emmerich. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
    12. Schlussbestimmungen
      • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.
      • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
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