Hydrosight Garantie

Hydrosight-Produkte erfüllen die höchsten Qualitätsstandards. Aus diesem Grund bietet Hydrosight eine umfassende Garantie für alle Produkte. Zusätzlich gelten die folgenden Gewährleistungsbedingungen:

Garantie- und Gewährleistungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Rechte des Kunden bei Mängeln an Produkten von Hydrosight. Sie unterscheiden zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) und der zusätzlichen, freiwilligen Herstellergarantie von Hydrosight.

2. Gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung)
Hydrosight haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften:

  • Kaufverträge (BGB): 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
  • Bauleistungen (BGB): 5 Jahre ab Abnahme, soweit das Produkt in ein Bauwerk eingebaut wurde.
  • VOB-Verträge: 4 Jahre ab Abnahme (sofern die Geltung der VOB/B vereinbart wurde).

3. Erweiterte Herstellergarantie (Hydrosight Extended Warranty)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt Hydrosight eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie unter folgenden Bedingungen:

  • Garantiedauer: 5 Jahre.
  • Garantieumfang: Die Garantie deckt Schäden ab, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die Dichtigkeit oder strukturelle Integrität des Fensters beeinträchtigen.
  • Ausschluss: Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind ausgeschlossen.

4. Garantiebedingungen
Ansprüche aus der erweiterten Herstellergarantie (Punkt 3) bestehen nur, wenn:

  • Das Produkt gemäß den Hydrosight-Installationshandbüchern und aktuellen Industriestandards fachgerecht installiert wurde.
  • Das Fenster in einem dauerhaft gefüllten Wasserbecken betrieben wird (Vermeidung von Trockenstandschäden).
  • Die empfohlenen Wartungsintervalle eingehalten wurden.

5. Garantieleistungen
Im Garantiefall bietet Hydrosight nach eigenem Ermessen eine der folgenden Leistungen:

  1. Kostenlose Reparatur des Produkts.
  2. Kostenlose Ersatzlieferung eines gleichwertigen Produkts.
  3. Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises (Zeitwert).
    Weitergehende Ansprüche (z.B. Aus- und Einbaukosten, Folgekosten, Wasserkosten) sind im Rahmen der freiwilligen Garantie ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

6. Haftungsausschluss

  • Hydrosight haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7. Sonstiges

  • Die Garantie gilt weltweit, sofern nicht im Einzelfall (z.B. USA/Kanada) abweichende Regelungen getroffen wurden.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Emmerich am Rhein, Deutschland.
Garantie - 5 Jahre

Gebaut für ein Leben. Und fünf Jahre uneingeschränkte Garantie.

111 31 30 Jahres Garantie DE.pdf(568.17 kB) 111 31 30 Jahres Garantie EN.pdf(589.29 kB)

Sicherheit und Lebensdauer

Hydrosight-Fenster sind von Grund auf für Langlebigkeit konzipiert. Deshalb verwenden wir beispielsweise keine glasfaserverstärkten Beschichtungen, da wir wissen, dass die Abdichtung hier nicht dauerhaft hält. Stattdessen setzen wir auf doppelt verschweißte Edelstahlrahmen. In Kombination mit doppelten Silikonnähten, die unter Fabrikbedingungen aufgebracht werden, bieten wir ein garantiert sicheres System an.

Dank industrieller Tankbeschichtung übertreffen unsere Produkte alle Wettbewerber in Bezug auf Sicherheit und Langlebigkeit. Jedes Hydrosight-Fenster wird im Werk einer strengen Prüfung unterzogen und mit einem Qualitätszertifikat geliefert.

Garantie - 5 Jahre

Jedes Fenster wird von einer zweifachen Dichtung geschützt und vor dem Versand einzeln druckgeprüft.